Haus bei Trennung – Das sind die Optionen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Öffentliche Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das kann zu Schulden führen, Immobilienmarketer in Hameln für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf der Immobilie



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen bekomme mehr Informationen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf der Immobilie



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsmarktkrise: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt intensivieren. In derselben Zeit ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Laut Experten hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es bedeutende Hürden. Laut einem Artikel im Magazin wären heuer allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit kontinuierlich sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf hohe Baukosten, hohe Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig nehmen die Immobilienpreise wieder zu. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum Interessenten jetzt zuschlagen sollten



Dies könnte die Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Zeichen dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem EPX ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Richtung könnte sich verfestigen.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich potentiellen Käufern aktuell mehr Spielraum. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und die gesunkenen Immobilienpreise viele bisher frustrierte Interessenten wieder zu mehr Immobilienkäufen aktivieren dürften.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Erwerb von Immobilien besonders sinnvoll. In dieser Zeitspanne, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Potenzielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit nutzen und handeln. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein unabhängiger Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie weiterlesen... ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

So wichtig ist der Energieausweis



Der Energiewert eines Hauses ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Er gibt dem Interessenten einen ersten Eindruck davon, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Seit Jahren ist die Vorlage des Energiewertes bei der Besichtigung von Immobilien verpflichtend. Bei fehlendem Energiewert kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Blick erkennbar macht. Er informiert über den Energiestand des Hauses oder der Wohnung und ist in Form eines Balkens mit Energieeffizienzklassen dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Darüber hinaus lassen sich allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr der Immobilie, Heizungsart etc. entnehmen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung, während für den Verbrauchsausweis die aktuellen Verbrauchswerte herangezogen werden. Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein höherer Aufwand erforderlich, was zu höheren Kosten führt. Er kommt zum Beispiel bei Neubauten zum Einsatz, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen.

So erstellt ein Profi einen Bedarfsausweis:

Um den Bedarfsausweis zu erstellen, nimmt ein Profi komplexe Berechnungen vor. Ein Bedarfsausweis muss zahlreichen Faktoren Rechnung tragen, darunter die Außenwanddämmung, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik. Auch die Bauform und die Lage sind von Bedeutung. So verbraucht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus weniger Energie als eine freistehende Immobilie auf dem Land. Die ermittelten Werte stellen lediglich Richtwerte dar. Letztlich entscheidet der persönliche Energiebedarf über den Energieverbrauch des Hauses.

Wer erstellt für mich den Energiepass?

Unterschiedlichste Experten dürfen den Energieausweis anfertigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation etc.

Wichtig ist, dass Sie einen unabhängigen Berater zur Hand haben. Um sicherzustellen, dass Ihr Energiepass hohe Standards erfüllt, können Sie sich an einen Makler wenden. Er stellt den erforderlichen Kontakt her oder besorgt den Energieausweis für Sie. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Makler den kompletten Verkaufsprozess übernehmen kann. Dadurch sparen Sie Zeit, Mühe und Geld. Setzen Sie beim Hausverkauf auf einen Makler!


Foto: © PeJo, Shutterstock.com 84126280

5 wichtige Überlegungen für Erben im Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotionale und zugleich fordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das gefühlsbetonte Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines Familienmitglieds müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es von großer Bedeutung, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kommunikation mit Banken und Versicherungen. Es ist essentiell, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu informieren.

 

 

1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer das Vermögen erbt. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es aufbewahrt wird. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Nachfrage beim Nachlassgericht ratsam. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder klicken Sie hier... als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Was besagt die gesetzliche Erbfolge bei Nichtvorhandensein eines Testaments?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Aspekte zu bedenken. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist bedeutend, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die Erbschaftssteuer informieren und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen spezifische Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Dinge, die Immobilienerben vor ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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